Teilnahme Bedingungen

Teilnahmebedingungen FusionLAN

  • 1 Allgemeine Bestimmungen

  • Grundsätzlich erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr außer bei Nichtstattfinden der Veranstaltung.

  • Die Veranstaltung dieser Lanparties dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeträgen dient der Kostendeckung.

  • Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer Vereinsveranstaltungen zu gute.

  • Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerks zumindest den Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Veranstaltung vor.

  • 2 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

  • Mindestalter für den Besuch der Veranstaltung sind 16 Jahre.Besucher unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung. Die entsprechenden auszufüllenden Vorlagen sind hier zu finden: Downloads.

  • Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist das Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises Voraussetzung. Dieser wird beim Eintritt kontrolliert!

  • Sollte der Ausweis oder die Einverständniserklärung nicht vorgelegt werden können, wird den Zutritt zur Veranstaltung verweigert.

  • Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebetrag geleistet und kann dies auch in Form eines Nachweises bestätigen.

  • Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Netzwerkkarte/Kabel, etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.

  • Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

  • Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmung zum erfolgreichen Abhalten der Veranstaltung an und akzeptiert diese.

  • 3 Bestimmungen während der Veranstaltung

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen „guten Sitten“* anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen!

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Softwarepiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

  • Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der

Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrollen rechtlich und praktisch nicht durchführbar sind.

  • Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften besonders von Lautsprechern und Subwoofern ist nicht erlaubt.

  • Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören, dies gilt besonders für das Computernetzwerk! Der Teilnehmer muss ggf. für verursachte Kosten und Schäden aufkommen.

  • Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Veranstaltungsräumen zu regulieren.

  • Der Veranstalter verpflichtet sich Sitzplätze, Stromanschluss sowie einen Netzwerkanschluss mit zugang zum Computernetzwerk zur Verfügung zu stellen.

  • Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so rasch wie möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. Im Falle, dass es zu temporären Ausfällen an Computer- oder Stromnetzwerken kommt wird kein Eintrittsgeld zurückerstattet.

  • Das Rauchen ist während der Veranstaltung im Gebäude grundsätzlich verboten. Das Rauchen ist vor dem Gebäude und an markierten Plätzen erlaubt.

  • Alkoholkonsum ist im Gebäude unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in geringen Mengen gestattet. Sollte ein Teilnehmer betrunken sein bzw. unangenehm auffallen wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei Verweigerung wird die Polizei verständigt. Weiters ist das Mitnehmen von Tieren und Waffen aller Art verboten. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher!

  • 4 Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltung

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen. Insbesondere den Müll! Dieser ist sortiert an den Veranstalter zu übergeben. (Es werden Müllsäcke zur Verfügung gestellt in denen der angefallene Müll entsorgt werden kann)

  • Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schaden jeglicher Art.

  • Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

* Definition „gute Sitten“:

  • freundliches und höfliches Auftreten sowohl den Teilnehmern als auch den Veranstaltern gegenüber

  • Berauschung und berauschtes Erscheinen aller Art im Gebäude verboten

  • keine gesetzeswidrigen Handlungen bzw. Gedankengut

  • Verbot von parteipolitischen Aktivitäten

  • Aggressive Handlungen (mit und ohne Waffengebrauch) gegenüber Mitteilnehmern, Veranstaltern und Equipment sind untersagt

  • 5 Rechte an Bild und Ton

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video Übertragungen ins Internet und Fernseh-Übertragungen. Eigene Aufzeichnungen Ton-,Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig!

  • 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regelung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für in den AGB enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der AGB bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Letztes Update: 25. Juni 2022 (Version 1.0)